Daten – Ihr wichtigstes Gut
Für niedergelassene/n Arzt/Ärztin sind die Daten über die Patienten das wichtigste Gut. Nur mit diesen haben Sie die Behandlungsverläufe ihrer Patienten im Blick und können diese umfassend und kompetent behandeln.
Daher können Sie unmöglich auf die Informationen aus der Patientenkartei verzichten. Dieses wissen auch die Hersteller Ihrer Praxissoftware und weisen des öfteren darauf hin, dass andere Softwareprodukte die Daten nicht übernehmen können.
Sicherlich arbeitet jede Praxisverwaltung unterschiedlich und hat eine andere Methode, die Daten persistent zu speichern. Es gibt jedoch Experten, die sich nur mit der Datenkonvertierung von Praxissystemen beschäftigen. Diese entwickeln für die meisten am Markt befindlichen Praxissysteme Datenkonverter und mit diesen Spezialisten arbeiten wir eng zusammen. Diese auf Ihre bisherige Software zugeschnittenen Konverter übertragen die Daten Ihrer bisherigen Software in ein standardisiertes medizinisches Datenformat (xBDT). Die so konvertierten Patientendaten können dann ohne Probleme in Medical Office eingelesen werden. Alle wichtigen medizinischen Einträge der Patientenkartei bleiben somit erhalten und stehen funktionell voll zur Verfügung.
Dazu zählen z.B.:
- Patientenstammdaten (Patientennummer, Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, …)
- Diagnosen und Dauerdiagnosen
- Anamnese
- Befunde
- Medikationen, Dauermedikation, Rezepte
- AU, Allergien, Unverträglichkeiten
- Kategorien, Abrechnungsdaten
- wenn vorhanden, alle Dokumente vom digitalen Praxisarchiv
Medical Office bringt von Haus aus die GDT und BDT Schnittstelle mit. Somit steht der Anbindung an Ihre Befundungsgeräte und deren Software nichts im Weg. Da die Patientennummer erhalten bleibt, können Sie auch weiterhin auf die Daten der zum Befundungsgerät gehörigen Software wie gewohnt aus der Kartei zugreifen.
Sie sehen also eine Übernahme der Daten ist selbstverständlich machbar! In seltenen Fällen stehen Informationen aus dem alten Praxissystem als Texteintrag zur Verfügung oder noch seltener, ein Eintrag kann nicht übernommen werden. Dabei handelt es sich dann aber meist um Informationen, die nicht unter die gesetzliche Aufbewahrungspflicht fallen. In einem Fall hatten wir eine Praxis mit inkonsistentem Datenbestand, in dem durch die vorherige Praxisumstrukturierung durch unseren Vorgänger die Verknüpfungen der Patientendaten nicht mehr stimmten.
Eine 1:1 Übernahme der Daten macht in solchen Fällen, wie Sie sehen, auch nicht wirklich Sinn.
Im Laufe der Datenübernahme findet auf jeden Fall erst eine Testkonvertierung Ihrer Daten an. So können sie sich am besten selbst ein Bild von Ihren Praxisdaten in Ihrem neuen Praxissystem Medical Office machen. Nur nach einer erfolgreichen Testkonvertierung und Ihrer Abnahme findet der Umstieg auf das neue Praxisverwaltungssystem statt.
Zusätzlich ist ein weiterer Betrieb der alten Praxissoftware denkbar. Dabei muss diese nicht weiter durch Updates aktualisiert werden, da neue Behandlungsfälle und die Abrechnung nur in Medical Office erfasst bzw. erstellt werden. Das alte System dient bei dieser Variante lediglich als Nachschlagewerkzeug.
Kurzer Hinweis: Die Konverter greifen unabhängig vom Betriebssystem und unter Umgehung der Datenbanksysteme direkt auf die Binärdaten der Praxisverwaltung zu. Somit ist eine Konvertierung auch ohne lauffähiges Altsystem möglich, die reinen Datenbankdateien aus der Datensicherung sind ausreichend. Dies könnte z.B. nach einem vollständigen Systemausfall hilfreich sein.» Notfall-Umstellung, Server-Ausfall